Bearbeiten von „Pixar“
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Nach dem Erfolg von ''Toy Story'' (1995) erneuerte man 1997 den Vertrag: Er umfasste von nun an fünf Filme im Laufe von zehn Jahren, wobei Disney sämtliche Rechte an Filmen und Figuren erhielt und zudem 10 bis 15 Prozent der Einnahmen allein für den Verleih behalten durfte. | Nach dem Erfolg von ''Toy Story'' (1995) erneuerte man 1997 den Vertrag: Er umfasste von nun an fünf Filme im Laufe von zehn Jahren, wobei Disney sämtliche Rechte an Filmen und Figuren erhielt und zudem 10 bis 15 Prozent der Einnahmen allein für den Verleih behalten durfte. | ||
Streitigkeiten betreffend diesen Vertrag begannen bereits kurze Zeit später: ''[[Toy Story 2]]'', anfangs als Videopremiere geplant, wurde während der Produktion zu einem [[Kino]]film. Pixar wollte ihn in die vereinbarten fünf Filme einrechnen, doch Disney lehnte dies ab. 1999 wurde ''Toy Story 2'' veröffentlicht. | Streitigkeiten betreffend diesen Vertrag begannen bereits kurze Zeit später: ''[[Toy Story 2]]'', anfangs als Videopremiere geplant, wurde während der Produktion zu einem [[Kino]]film. Pixar wollte ihn in die vereinbarten fünf Filme einrechnen, doch Disney lehnte dies ab. 1999 wurde ''"Toy Story 2"'' veröffentlicht. | ||
Die folgenden laut Vertrag produzierten Filme waren 1998 ''[[Das große Krabbeln]]'', 2001 ''[[Monster AG]]'', 2003 der Rekorderfolg ''[[Findet Nemo]]'' und 2004 ''[[Die Unglaublichen]]''. | Die folgenden laut Vertrag produzierten Filme waren 1998 ''[[Das große Krabbeln]]'', 2001 ''[[Monster AG]]'', 2003 der Rekorderfolg ''[[Findet Nemo]]'' und 2004 ''[[Die Unglaublichen]]''. |